Bei den regelmässig stattfindenden Untersuchungen der Kanalisation in der Stadt Schlieren werden neben den üblichen öffentlichen Kanaldurchmessern 200-700 mm auch die begehbaren Kanalprofile ab 800 mm inspiziert. So wurden bei den Inspektionen im Jahr 2018 an einem Kanal mit dem Durchmesser von 1250 mm in der Rütistrasse Schäden festgestellt.
Schadhafte Leitungen können mit den folgenden beiden Verfahren saniert werden:
• «Neubau» = offener Graben: Die schadhafte Leitung wird durch den Bau einer neuen Leitung ersetzt.
• «Schlauchliner» = grabenloses Verfahren: Die bestehende, schadhafte Leitung wird mit einem sogenannten Schlauchliner saniert. Mit dem Schlauchliner wird im bestehenden Rohr ein neues Rohr eingezogen. Die bei der Variante «Neubau» notwendigen Bauarbeiten entfallen.
Die Stadt Schlieren hat für die Sanierung an der Rütistrasse in Schlieren die beiden Varianten anhand der bestehenden Situation (Kanallänge 204 m, Kanaldurchmesser 1250 mm) analysiert und gegen einander abgewogen. Der Entscheid fiel zugunsten von «Schlauchlining». So konnten die Arbeiten wie auch die Kosten optimiert werden.
Damit die Sanierungsarbeiten effizient und mit der entsprechenden Qualität ausgeführt werden, braucht es einerseits gut ausgebildetes und erfahrenes Personal und andererseits auf die Situation angepasste und damit teilweise spezielle Gerätschaften. Aufgrund des Gewichts des Liners (18 Tonnen!) wurden für die Arbeiten ein ausreichend grosses Förderband benötigt. Für das Einziehen des Schlauchliners in die Kanalisation wurde eine entsprechend dimensionierte Seilzugmaschine (10 Tonnen belastbar) eingesetzt.
Die Arbeiten umfassten Vorarbeiten, die Wasserhaltung, den Einbau, den Druckaufbau und das Aushärten des Schlauchliners. Das ausführende Team von acht Personen der Arpe AG sowie der SBU AG konnten die Arbeiten planmässig innerhalb von zwei Tagen ausführen. Damit ist der sanierte Kanalabschnitt wieder dicht und kann seine Funktion erfüllen.